Der Deutsche Bundestag hat am 14. Jänner 2021 das GWB-Digitalisierungsgesetz (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) beschlossen. Das Gesetz soll die Wettbewerbspolitik fit für das digitale Zeitalter machen. Die Begründung des Bundeswirtschaftsministeriums bezieht sich darauf, dass die Digitalisierung eine Änderung der wirtschaftlichen Machtverhältnisse mit sich bringt und die Wettbewerbspolitik somit vor neue Herausforderungen stellt. Die Bedeutung von Daten als Wertschöpfungsfaktor wird immer größer. Das neue Gesetz soll im Wettbewerbsrecht klare Vorgaben für große Digitalunternehmen mit marktübergreifender Bedeutung liefern. Damit soll sicher gestellt werden, dass auf digitalen Märkten Wohlstand durch Wettbewerb geschaffen wird. Diese Gesetz soll der Wirtschaft, aber auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, wettbewerbsfähig zu sein. Die Plattformbetreiber, welche Nutzerdaten sammeln und auswerten konnten bisher Anbietern den Zugang zu Kundengruppen erschweren und dadurch auch Innovationen behindern.
Was ist neu?
In Zukunft wird es dem Bundeskartellamt möglich sein, auf digitalen Märkten bestimmte wettbewerbsschädliche Verhaltensweisen von Plattform-Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung zu untersagen. Im Gesetzestext finden Sie alle Details.